wurde 1993 gegründet und besteht derzeit aus drei Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht. Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Unsere Fachanwaltskanzlei ist dabei ausschließlich auf Arbeitnehmerseite tätig. Arbeitsrecht verstehen wir als einen weiten Begriff.
umfasst nach unserem Selbstverständnis:
Der Stern hat in den Ausgaben 20/2020, 21/2021, 21/2022, 21/2023 und 21/2024 die Anwaltskanzlei Dr. Held & Marx als eine der besten Kanzleien deutschlandweit in dem Rechtsgebiet "Arbeitsrecht für Arbeitnehmer" ausgezeichnet.
Im Oktober 2014, 2015, 2016, im September 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 erhielt Rechtsanwalt Dr. Rainer Held jeweils die vom Magazin "FOCUS Spezial" verliehene Auszeichnung "TOP-Rechtsanwalt Arbeitsrecht".
Rechtsanwalt Dr. Rainer Held wurde im Magazin "FOCUS" 45/2004 als einer der 150 führenden Arbeitsrechtsexperten Deutschlands empfohlen.
Das "Juve-Handbuch 2003/2004 für Wirtschaftskanzleien" empfiehlt die Kanzlei Dr. Held & Marx bundesweit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
sind:
umfasst die Beratung bei der Anbahnung, Durchführung und Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, selbstverständlich auch unter Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen unterstützen wir sachverständig in Fragen der Ausübung ihrer Mitbestimmungsrechte, beim Verhandeln von Interessenausgleichs- und Sozialplanvereinbarungen, beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, in Einigungsstellenverfahren und in Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und den Kirchlichen Arbeitsgerichten.
Darüber hinaus bieten wir kompetente, praxisnahe und aktuelle Schulungen zu sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts.
Anwaltskanzlei Dr. Held & Marx
Lederstraße 128
72764 Reutlingen
Telefon 07121 97252-0
Telefax 07121 97252-20
E-Mail kanzlei@held-marx.de
www.held-marx.de
Unsere Kanzlei ist für Sie persönlich und telefonisch erreichbar von
Montag bis Freitag
09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nach vorheriger Vereinbarung sind Besprechungstermine auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Fahren Sie in Reutlingen Richtung "Zentrum” bzw. "Stadtmitte”. Sobald Sie das Parkleitsystem erreicht haben, können Sie den gelben Schildern mit der Bezeichnung "Süd” folgen. Innerhalb des Parkleitsystems fahren Sie bis zum Parkplatz "Obere Wässere”. Dort können Sie entweder im Parkhaus, oder auf den Parkflächen der "Oberen Wässere" parken. Von dort ist unsere Kanzlei in wenigen Minuten zu erreichen.
Sofern Sie ein Navigationssystem benutzen, geben Sie als Ziel "Obere Wässere" ein.
Ab Hauptbahnhof über die Wilhelmstraße (Fußgängerzone) bis zum Albtorplatz, dort nach rechts abbiegen, die Kanzlei befindet sich dann nach ca. 100 m auf der linken Straßenseite (das Gebäude ist sowohl über die Lederstraße als auch über das Gebiet Obere Wässere erreichbar).